DVSR-Jahrestagung 2024: Themen und Referenten

Die DVSR-Jahrestagung findet – wie bereis bekannt gegeben – am Freitag/Samstag, 13./14. September 2024 in Tegernsee statt. Vorstand und Beirat der DVSR freuen sich, nunmehr auch Themen und Referenten für die Tagung vorstellen zu können, die bereits feststehen.

Die Tagung in diesem Jahr steht unter dem Generalthema Menschenrechte und Werte im Sport statt. Wir freuen uns auf eine besondere Tagung mit spannenden Vorträgen und hochkarätigen Referenten. Es tragen vor:

1. Der Zustand der Menschenrechte im Sport –
Semenya, Pechstein, Mutu – Menschenrechtlose Athletinnen und Athleten ohne Würde?
Prof. Dr. Reinhard Klaushofer, Universität Salzburg; Institutsleiter, Österreichisches Institut für Menschenrechte

2. Nationale Verfassungswerte und Sportinternationalität –
Wieviel Berufsfreiheit, Meinungsäußerungsfreiheit und Justizgewähranspruch dürfen wir aufgeben, um am internationalen Sport teilzunehmen?
Prof. em. Dr. Christoph Degenhart, Universität Leipzig; Richter am Sächsischen Verfassungsgerichtshof a.D.

3. Ausschluss von Nationen (Nationalmannschaften, Teams, Athleten) aus politischen Gründen
Prof. Dr. Björn Schiffbauer, Universität Rostock

4. Ein Safe Sport Code gegen interpersonale Gewalt im Sport
Prof. Dr. Martin Nolte und Dr. Caroline Bechtel, Deutsche Sporthochschule Köln

5. Freie Meinungsäußerung im Sport als Verbandsthema
Assessor Dr. Friedrich Hestermann, Berlin

6. Verstöße gegen Fairness und Fair Play in Literatur und Rechtsprechung
RA/FA-SportR Marc Patrick Schneider, DVSR-Beiratsmitglied

Informationen zur Buchung der Tagung werden wir zeitnah bekanntgeben.

Save the Date: DVSR-Tagung 2024 am 13./14.9. in Tegernsee

Der Vorstand der Deutschen Vereinigung für Sportrecht – Konstanzer Arbeitskreis hat die Eckdaten für die DVSR-Jahrestagung 2024 beschlossen:

Unsere Tagung im nächsten Jahr wird am Freitag/Samstag, 13./14. September 2024 in Tegernsee am wunderschönen Tegernsee stattfinden. Aber nicht nur die herrliche Natur wird bei dieser Tagung für ein besonderes Ambiente sorgen: Wir werden im neuen und wunderbaren Hotel „Caro & Selig, Tegernsee, Autograph Collection“ untergebracht sein, das im Zentrum von Tegernsee liegt und nur wenige Gehminuten vom Bahnhof entfernt ist. Dem Verhandlungsgeschick unseres Präsidenten ist es zu verdanken, dass die Tagungsübernachtung (und natürlich auch Verlängerungsübernachtungen für unsere Mitglieder und ihre Partner/innen) zu für den Standort bemerkenswerten Konditionen möglich ist. Wir sind davon überzeugt, dass angesichts des außergewöhnlichen und besonders schönen Tagungsortes einige von der Verlängerungsmöglichkeit Gebrauch machen werden, um das Tagungswochenende mit einem wunderbaren Urlaubswochenende am Tegernsee zu verbinden. Mehr über das ausgezeichnete und exquisit ausgestattete ****-Hotel finden Sie hier: https://caroundselig.de

Wir bitten unsere Mitglieder und alle Interessierten, sich den Termin vorzumerken. Informationen zu Generalthema, Programm, Referenten, Rahmenprogramm und Buchungsmöglichkeiten werden wir Anfang nächsten Jahres bekannt geben.

Thematischer Rückblick auf die DVSR-Jahrestagung 2023

Mit dem unten stehenden Bericht von Herrn Wiss. Mit. David Maus, Universität Bayreuth, von der DVSR-Jahrestagung 2023 in Wörlitz schauen wir gerne auch inhaltlich noch einmal auf unsere sehr erfolgreiche Jahrestagung zurück. Der Bericht von Herrn Maus ist ebenfalls im SpuRt-Heft 6/2023 (SpuRt 2023, 513) erschienen.

Tagungsbericht: Jahrestagung der Deutschen Vereinigung für Sportrecht e.V. – Datenschutz im Sport und Persönlichkeitsrechte

Am 6. und 7. Oktober 2023 veranstaltete die Deutsche Vereinigung für Sportrecht (DVSR) e.V. ihre diesjährige Jahrestagung im schönen Wörlitz unter dem Generalthema „Datenschutz im Sport und Persönlichkeitsrechte“.

Nach der Begrüßung durch den Präsidenten Dr. Thomas Summerer sowie Grußworten der Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt Franziska Weidinger, stellte Rechtsanwalt Nico Winter in seinem Referat „Das Datenschutzrecht für die Arbeit im Verein und Verband“ die von Vereinen und Verbänden zu berücksichtigenden rechtlichen Herausforderungen und Rahmenbedingungen bei der Datenakquise und -verarbeitung vor. In Anbetracht der nach der DSGVO einleitend dargestellten datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit dieser Akteure sprach der Referent sich für verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Datenschutz-Compliance aus. Neben einem nach Art. 30 DSGVO regelmäßig verpflichtend zu führenden Verarbeitungsverzeichnis sollen durch die Einbindung eines „Datenschutz-Hubs“ auf der Website des Vereins bzw. Verbandes die nach Art. 5 DSGVO geltenden Grundsätze der fairen Datenverarbeitung (Rechtmäßigkeit, Zweckbindung, Datenminimierung, Transparenz und Speicherbegrenzung) abgesichert werden. Ergänzt durch die Ernennung eines Datenschutzkoordinators als „One-Stop-Shop“-Ansprechpartner, erhielten Vereinsmitglieder so einen transparenten Einblick in die laufenden Verarbeitungsvorgänge bezüglich ihrer Daten und die Möglichkeit, die ihnen nach der DSGVO zustehenden Rechte bequem geltend zu machen.

Im anschließenden Vortrag von Dr. Raphael Rohrmoser zu dem Thema „Talent Scouting und Bußgeldgefahr“, beleuchtete dieser den auf der Gegenseite stehenden, rechtlich risikobehafteten Bereich der Verarbeitung von Daten von Nicht-Vereinsmitgliedern im Rahmen des Scoutings. Mangels wirksamer Einwilligung und ohnehin in diesem Stadium fehlender Vereinszugehörigkeit, komme regelmäßig als Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung nur das „berechtigte Interesse“ nach Art. 6 I lit. f DSGVO in Betracht. Neben Vereinen positionieren sich zudem in diesem Feld vermehrt professionelle Unternehmen mit diversen Datenbank-Tools, die aus einer Vielzahl unterschiedlicher Quellen (einschließlich der offiziellen Ligaportale und Social-Media-Kanäle der Sportlerinnen und Sportler) Daten zusammentragen und bündeln. Diese Art der Profil-Erstellung erweise sich aus datenschutzrechtlicher Hinsicht gerade unter Zuhilfenahme automatisierter Datenverarbeitungsprogramme als problematisch, ist das sog. Profiling nach Art. 22 DSGVO an besondere Zulässigkeitsvoraussetzungen geknüpft. Das gelte vor allem bei besonders schutzwürdigen personenbezogenen Daten (z.B. Gesundheitsdaten), für die Art. 9 I DSGVO eine nur auf berechtigtem Interesse beruhende Datenverarbeitung nicht zulässt. In Anbetracht der drohenden, in vergangener Zeit summenmäßig gestiegenen, Bußgelder sei hier Vorsicht geboten.

Prof. Niko Härting schloss mit einem praktischen Bericht über „Die Sanktionen der Aufsichtsbehörden und Rechtsmittel“ die Vortragsreihe des ersten Tagungstages. Nach einer kurzen Einführung in die nach der DSGVO den Datenschutzbehörden zugewiesenen Sanktionsmöglichkeiten und die dagegen bestehenden Rechtsmittel, folgte ein Résumé über die tatsächliche Welt der datenschutzrechtlichen „Rechtsdurchsetzung“. Die gesammelten Erfahrungen aus der Rechtsanwaltstätigkeit wiesen eine zurückhaltende Sanktionierungspraxis der Behörden aus, die sich anstelle von Bußgeldverfahren in der Regel auf Verwarnungen nach Art. 83 II 2 lit. e DSGVO beriefen oder laufender Verfahren über „Deals“ entledigen. Dies belege auch die auffällig geringe Anzahl der Verfahren vor den Verwaltungsgerichten.

Im Anschluss an die Mitgliederversammlung des DVSR und der SpuRt-Herausgeber-Sitzung bot ein köstliches Abendessen den Teilnehmenden in entspannter Atmosphäre einen angenehmen Ausklang des ersten Tagungstages.

Nachdem der erste Programmpunkt des zweiten Tagungstages leider krankheitsbedingt entfallen musste, wurde dieser von Dr. Johannes Öhlböck mit dem Thema „Die NADA-Veröffentlichungspraxis in Österreich und der EuGH“ eröffnet. In seinem Vortrag gewährte der Referent Einblicke in das noch vor dem EuGH laufende Vorabentscheidungsverfahren C-115/22 (NADA u.a.), in welchem er die Antragstellerin anwaltlich vertritt. Die zeitlich und zugriffsmäßig unbeschränkte Veröffentlichungshandhabung der NADA Österreich in Bezug auf Entscheidungen über Doping-Sperren gerate an mehreren Stellen mit den Vorgaben der DSGVO in Clinch. Es wurde dafür plädiert, entweder Angaben nur Offline verfügbar zu machen oder auf ein System der Zugangsbeschränkung umzusteigen, da gerade aus dem Vergleich zur Strafregistertilgung eine lebenslang veröffentlichte Doping-Sperre unverhältnismäßig sei. Ferner konzentrierte sich der Vortrag auf die Erkenntnisse aus den Schlussanträgen der Generalanwältin Tamara Ćapeta. Hervorgehoben und später in der Diskussion aufgegriffen, wurde die Bewertung der Unabhängigen Schiedskommission Österreich als „Gericht“ im Sinne des Art. 267 AEUV. Hinsichtlich der Anwendbarkeit der DSGVO auf den Sport, der Bewertung der Informationen über Doping-Sperren als Gesundheitsdaten im Sinne des Art. 9 I DSGVO und einer eingehenden Verhältnismäßigkeitsprüfung darf die Entscheidung des EuGH mit Spannung erwartet werden.

Thematisch abgestimmt schloss sich Prof. Dr. Rainer Cherkeh unter dem Titel „Die NADA-Veröffentlichungspraxis bei Schiedssprüchen in Deutschland und ihre datenschutzrechtliche Umsetzung“ an. Anhand des vor dem LDI NRW laufenden Beschwerdeverfahrens gegen die Veröffentlichung von Doping-Sperren-Schiedssprüchen auf der NADAjus-Plattform, wurde dargelegt, dass die eingetragenen Daten auf der Plattform in Kombination mit weiteren Informationen keine hinreichende Pseudonymisierung darstellen und leicht Rückschlüsse auf die Betroffenen zuließen, vgl. Art. 4 Nr. 1 DSGVO. Wie auch das LDI NRW kam der Referent zu dem Ergebnis, dass bereits die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung fraglich erscheine, bestünden bei einer Einwilligung nach Art. 6 I lit. a DSGVO erhebliche Zweifel hinsichtlich der erforderlichen Transparenz und Freiwilligkeit gem. Art. 7 III, IV DSGVO. Deshalb wurden im Gleichlauf zum vorherigen Vortrag ebenfalls plattformimplementierte Zugangsbeschränkungen auf die Schiedsspruchveröffentlichungen vorgeschlagen. Andernfalls müsse jedenfalls sichergestellt werden, dass die Identifizierbarkeit der betroffenen Personen ausgeschlossen ist. Die seit Juni 2020 ausbleibenden Veröffentlichungen von Entscheidungen über Doping-Sperren auf der NADAjus-Plattform belegt die Rechtsunsicherheit auf diesem Feld.

Im letzten Vortrag referierte Rechtsanwalt Simon Bergmann über „Verdachtsberichtserstattung und Persönlichkeitsrechte“. Die Bewertung des rechtlich Zulässigen erweise sich als Drahtseilakt zwischen extremem öffentlichem Interesse, welches ganze „Spezialkommandos“ der Medien auf den Plan rufe und den Persönlichkeitsrechten der Betroffenen. Bei Berichterstattungen in Form von Eindruckserweckungen müsse im Rahmen der vorzunehmenden Interessenabwägung immer die konkrete Form der Berichterstattung berücksichtigt werden. Bestimmte Sorgfaltskriterien seien hier von der Presse zwingend einzuhalten. Insbesondere wurde das Mindestmaß an Beweistatsachen betont, welches der „Je … desto“-Formel folgend bei gravierenden Vorwürfen ein „Mehr“ an Beweisen verlange, sowie die nötige Ausgewogenheit der Berichterstattung. So müsse beispielsweise nach positiver A-Probe eines Doping-Tests, die Pressemitteilung auch über die noch ausstehende B-Probe und Reaktionsmöglichkeiten der Sportlerinnen und Sportler informieren. In seinen Schlussworten betonte der Rechtsanwalt, dass auch mit Blick auf die Reaktionsmöglichkeiten der Betroffenen immer die konkreten Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden müssen und sich eine pauschale Vorgehensweise aus anwaltlicher Perspektive verbiete.

Mit einem abschließenden Mittagessen und einer Gondelfahrt durch den Wörlitzer Park endete die Jahrestagung des DVSR. Für eine überaus interessante und ertragreiche Veranstaltung zu einer Thematik, die die Sportrechtswelt sicherlich auch in Zukunft noch intensiv beschäftigen wird, ist dem DVSR und den Teilnehmenden recht herzlich zu danken.

Dipl.-Jur. Univ. David Maus, Bayreuth

Justizministerin Weidinger kommt zur DVSR-Jahrestagung 2023

Die Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt, Frau Franziska Weidinger, wird am 6. Oktober 2023 zur Eröffnung der DVSR-Jahrestagung nach Wörlitz in Sachsen-Anhalt kommen. Dort wird sie sich im Rahmen eines Grußwortes an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Tagung wenden. Dies bestätigte gestern die Landesregierung von Sachsen-Anhalt dem Vorstand der Deutschen Vereinigung für Sportrecht.

DVSR-Präsident Dr. Thomas Summerer: „Der Besuch von Frau Ministerin Weidinger auf unserer Tagung ist eine große Ehre für unsere Arbeitsgemeinschaft und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Für unser Sportrecht freut es mich sehr, dass die Landesregierung damit die Bedeutung unserer Materie und unserer Vereinigung deutlich unterstreicht.“

Die CDU-Politikerin Franziska Weidinger ist nach einer Justizkarriere als Richterin und Ministerialbeamtin seit September 2021 Ministerin im Kabinett von Ministerpräsident Reiner Haseloff.

Umfassende Würdigung für Dr. Jochen Fritzweiler

Unser Gründungsmitglied Dr. Jochen Fritzweiler, jahrzehntelanger Schriftleiter der Zeitschrift für Sport und Recht (SpuRt) und Mitherausgeber des Standardwerks zum Sportecht, dem Fritzweiler/Pfister/Summerer, Praxishandbuch Sportrecht, ist Mitte Juli 2023 bei einem tragischen Bergunfall ums Leben gekommen.

Im am 07.09.2023 erscheinenden Heft 5/2023 der SpuRt werden Persönlichkeit und Wirken von Jochen Fritzweiler umfassend gewürdigt. Zu Jochens Ehren und Gedenken veröffentlichen wir diese Texte vorab, um allen Sportrechtlerinnen und Sportrechtlern das Andenken an ihn zu erleichtern und auch virtuell dauerhaft an den außergewöhnlichen Sportrechtler zu erinnern.


Adieu Jochen!

Für viele Sportrechtlerinnen und Sportrechtler in Deutschland war Dr. Jochen Fritzweiler der erste persönliche Kontakt zu den bekannten Vertretern des Rechtsgebiets. Nachdem man die ersten Aufsätze und Entscheidungen in der SpuRt studiert hatte und der Wunsch gewachsen war, sich selbst mit einem Beitrag in die Materie einzubringen, stand ein Telefonat mit dem Schriftleiter der Zeitschrift an – ein Amt, das er über zwei Jahrzehnte innehatte. Dieser Kontakt konnte manchmal fordernd sein, so wie er es auch mit sich selbst war. Seine beruflichen und sportlichen Leistungen waren beeindruckend. So war es nicht verwunderlich, dass er gegenüber dem sportjuristischen Nachwuchs mit Nachdruck für ihre Beiträge das einforderte, was er für selbstverständlich hielt: die exakte Einhaltung der Zeichenvorgabe und – natürlich! – eine pünktliche Abgabe. Jochen war „von der alten Schule“. Bei aller Aufgeschlossenheit für Neues blieb er skeptisch gegenüber Trends, die vielleicht dem Zeitgeist geschuldet waren. Unvergessen sind für meinen Mann und mich seine – im Übrigen natürlich formvollendeten – Hochzeitsglückwünsche: Dass heutzutage „auch zwei Freunde heiraten können“, war ihm neu. Aber er beglückwünschte uns und freute sich mit uns über unser Glück. So war er: direkt und liebevoll zugleich.

Damit ist ein Punkt angesprochen, den auch die jungen Sportjuristen nach Telefonaten mit ihm einordnen lernen mussten: Hinter seiner etwas schnoddrigen urbayerischen Art, die sich mit dem österreichischen Einfluss durch seine Frau Mama auch sprachlich zu einer einzigartigen Kombination – seinem Markenzeichen – entwickelte, steckte eine große Herzlichkeit. Jochen war ein Menschenfreund. Freundschaft, Kameradschaft, Team: Das waren für Jochen keine Phrasen und Schlagworte, sondern ernst gemeinte Lebensinhalte. Sein Interesse an anderen Menschen war groß. Wer ihm gefiel, durfte sich über regelmäßigen Kontakt freuen. Aber er hatte auch Einzelkämpferqualitäten: So gerne er als Lehrer anderen das Skifahren beibrachte, so gerne war er auch allein in den Bergen unterwegs. Letzteres sollte ihm nun zum Verhängnis werden.

Im Juli ist Jochen Fritzweiler im Alter von 82 Jahren viel zu früh von uns gegangen. Sein Tod reißt nicht nur fachlich eine tiefe Lücke in die Gemeinschaft der deutschen und internationalen Sportrechtlerinnen und Sportrechtler, sondern berührt auch die Herzen: Jochen war einzigartig mit seinen Ecken und Kanten, aber auf seine Weise auch einzigartig herzlich. Sein sportrechtliches Wirken beleuchtet Dr. Thomas Summerer gleich auf der nächsten Seite. Es macht mich sehr traurig, dass er seinen Plan, mir noch das Skifahren beizubringen, nicht mehr verwirklichen kann. Auch wenn ich befürchte, dass seine sportliche Erfolgskurve in diesem speziellen Fall – bedingt durch die Eigenheiten des Schülers – einen jähen Knick erlitten hätte, würde ich doch viel dafür geben, diesen Bergunterricht mit ihm noch einmal erleben zu dürfen.

Wir werden Dich sehr vermissen. Ruhe in Frieden, lieber Jochen!

Prof. Dr. Jan F. Orth LL.M. (UT), Köln

(Erscheint als Editorial des SpuRt-Heftes 5/2023, SpuRt 2023, 344)


In memoriam Jochen Fritzweiler

Jochen Fritzweiler ist Mitte Juli 2023 bei einer Bergwanderung in den Chiemgauer Alpen tödlich verunglückt, nur wenige Wochen vor Vollendung seines 83. Lebensjahres. Unser tiefes Mitgefühl gilt seiner Familie.

Fritzweiler war einer der Gründungsväter des Sportrechts. Vor mir liegt seine Dissertation aus dem Jahr 1978 über das Thema „Haftung bei Sportunfällen“, systematisch untergliedert in „Haftung des Sportlers“, „Haftung von Sportveranstaltern, Sportlehrern, Schulen, Lift- und Bergbahnunternehmern“ und „Beweisführung im Sportunfallprozess“. Das war bereits vier Jahre vor Gründung des Konstanzer Arbeitskreises, der vergangenes Jahr sein 40-jähriges Jubiläum feierte, bei dem Fritzweiler natürlich in der ersten Reihe saß. Den „Grüneberg“, der seinerzeit freilich nicht einmal so hieß, gab es damals übrigens erst in der 37. Auflage.

Während einiger Jahre als Stadtrat für die CSU baute er in seiner Heimatstadt Burghausen eine angesehene Anwaltspraxis mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht und Sportrecht auf und betrieb diese bis vor wenigen Jahren mit großem Erfolg.

Schon in frühen Jahren erkannte Fritzweiler das Entwicklungspotenzial des Sportrechts: So setzte er 1994 die entscheidenden Impulse für eine eigene Fachzeitschrift, die SpuRt, im Verlag C.H. Beck, die schon nach wenigen Jahren eine breite Stammleserschaft nicht nur in Deutschland, sondern auch in Österreich und der Schweiz fand, jetzt im 30. Jahrgang. 23 Jahre lang war Fritzweiler deren Schriftleiter, bevor er den Stab an Jan Orth übergab.
Gleichzeitig forcierte Fritzweiler zusammen mit dem Verfasser dieses Nachrufs bei demselben Verlag ein Buchprojekt, für das die beiden Bernhard Pfister, der den ersten Lehrstuhl für Sportrecht an der Universität Bayreuth innehatte, als Mitherausgeber und Autor gewinnen konnten; es erschien in erster Auflage 1998 als „Praxishandbuch Sportrecht“; bis heute folgten drei weitere Auflagen, die den Anspruch erheben, das Sportrecht systematisch in seiner Gesamtheit abzubilden. Dort kommentierte Fritzweiler mit bewundernswerter Detailkenntnis die Schnittstellen des Sports zum Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie zum Arbeits- und zum Haftungsrecht.

Um auch die Internationalisierung des Sportrechts voranzubringen, gründete Fritzweiler 2003 die International Sport Lawyers Association ISLA, aus der ein grenzüberschreitendes Netzwerk von Sportanwälten entstand, und fungierte bis 2020 als deren Präsident, bevor ihm Anne Jakob nachfolgte. Gerade auch der Austausch mit den österreichischen Kolleginnen und Kollegen lag ihm am Herzen.

Auch im Ruhestand gönnte sich Fritzweiler nur wenig Ruhe. Als Schiedsrichter wirkte er am Deutschen Sportschiedsgericht der DIS. Im Ständigen Schiedsgericht des Deutschen Motorsport-Bundes, in dem er den Vorsitz innehatte, haben wir zusammen einige brisante Fälle entschieden. Vom Internationalen Rodelverband wurde er noch vor einem Jahr zum Ethik-Beauftragten ernannt.

Bis zuletzt erfreute sich Fritzweiler bester Gesundheit und einer erstaunlichen Kondition, die er auf dem Tennis- und Golfplatz und als staatlich geprüfter Skilehrer auf der Skipiste unter Beweis stellte. Daneben verfügte er über eine urbayerische Mischung aus Selbstbewusstsein, Standfestigkeit, Geselligkeit und Humor. Noch vor Kurzem sagte er mir, Alter spiele keine Rolle, seine Mutter sei ja 100 Jahre alt geworden. Dies zu erreichen, war ihm leider nicht mehr vergönnt.

Jochen Fritzweiler war eine einzigartige Persönlichkeit. Wir werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren.

Dr. Thomas Summerer, München,
im Namen der Mitherausgeber der SpuRt,
im Namen des Vorstands und Beirats der Deutschen Vereinigung für Sportrecht e.V. und
im Namen der Arbeitsgemeinschaft Sportrecht im DAV

(Erscheint als Nachruf im SpuRt-Heft 5/2023, SpuRt 2023, 345)

Jahrestagung 2023 ausgebucht

Die DVSR-Jahrestagung 2023 ist ausgebucht. Vorstand und Beirat der Deutschen Vereinigung für Sportrecht freuen sich sehr über die sehr große Resonanz auf Einladung und Programm der 2023er Tagung am 6. und 7. Oktober im sachsen-anhaltischen Wörlitz mit dem Generalthema Datenschutz im Sport und Persönlichkeitsrechte. Mit Stand heute sind alle für die DVSR reservierten Zimmer im Tagungshotel durch Buchungen vergeben.

Interessentinnen und Interessenten, insbesondere aus dem Kreis unserer Mitglieder, nehmen wir gerne per E-Mail an kontakt@vereinigung-sportrecht.de in eine Warteliste auf, die wir bedienen können, falls es zu Stornierungen kommt oder sich weitere Kapazitäten im auch an diesem Tagungswochenende ausgebuchten Tagungshotel ergeben.

Eine Teilnahme am Tagungsprogramm mit selbst gewählter Unterkunft außerhalb des Tagungshotels ist weiterhin möglich. Wer an einer solchen Lösung interessiert ist, wird gebeten, sich ebenfalls per E-Mail zu melden.

Die DVSR trauert um Dr. Jochen Fritzweiler

Mit großer Bestürzung und Anteilnahme geben wir bekannt, dass unser Gründungsmitglied Dr. Jochen Fritzweiler im Alter von 82 Jahren tödlich verunglückt ist. Jochen war ein Pionier des Sportrechts und eine große Persönlichkeit. Als führender Sportrechtler gab er wertvolle Impulse für unsere Tagungen. Alle unsere Mitglieder kannten ihn vor allem als Mitherausgeber der SpuRt und des Praxishandbuchs Sportrecht. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Ein ausführlicher Nachruf wird in der nächsten SpuRt erscheinen.

Dr. Thomas Summerer für Vorstand und Beirat der Deutschen Vereinigung für Sportrecht

Anmeldung zur Jahrestagung 2023 nun möglich

Ab sofort und zunächst bis zum 15. August 2023 (nunmehr verlängert bis zum 15. September 2023) ist die Anmeldung zu unserer DVSR-Jahrestagung 2023 mit dem Generalthema Datenschutz im Sport und Persönlichkeitsrechte am 6. und 7. Oktober 2023 in Wörlitz möglich. Das Tagungsprogramm findet sich auf dieser Webseite oder hier zum Download als pdf.

Unsere Mitglieder haben in diesen Tagen eine E-Mail mit einem Link für die elektronische Anmeldung erhalten. Mitglieder, die eine solche E-Mail nicht erhalten haben, und alle anderen Interessierten, die an der Tagung teilnehmen möchten, werden um eine kurze Kontaktaufnahme über kontakt@vereinigung-sportrecht.de gebeten.

Die Tagung findet im Ringhotel Zum Stein in Wörlitz statt.

Programm der DVSR-Jahrestagung 2023

Die Jahrestagung 2023 der Deutschen Vereinigung für Sportrecht findet – wie bereits angekündigt – am Freitag, 6./7. Oktober 2023, in Wörlitz (Sachsen-Anhalt) mit dem Generalthema

Datenschutz im Sport und Persönlichkeitsrechte

statt. Es ist das folgende Programm vorgesehen:

Freitag, 6. Oktober 2023

Ab 12.00:
Eintreffen im Hotel „Zum Stein“, Erdmannsdorffstr. 228, 06785 Oranienbaum-Wörlitz

14.00 – 14.15
Begrüßung durch den Präsidenten Dr. Thomas Summerer

14.15 – 15.00
Das Datenschutzrecht für die Arbeit im Verein und Verband
Nico Winter, LL.M., Rechtsanwalt Dentons, Düsseldorf

15.00 – 15.30
Diskussion

15.30 – 16.00
Kaffeepause

16.00 – 16.30
Talent Scouting und Bußgeldgefahr
Dr. Raphael Rohrmoser, Rechtsanwalt AdvoAdvice, Berlin

16.30 – 17.15
Die Sanktionen der Aufsichtsbehörden und Rechtsmittel
Prof. Niko Härting, Rechtsanwalt, Berlin

17.15 – 17.30
Diskussion

17.30 – 18.30
Mitgliederversammlung

18:30 – 19:15
SpuRt-Herausgeber-Sitzung auf Einladung des Verlags C.H. Beck

 ab 19.30
Festliches Abendessen im Hotel

Samstag, 7. Oktober 2023

09.00 – 09.30
Datenerhebung und Datenaustauch im Profi-Fußball
Özkan Bal, LL.M., Bereichsleiter Recht und Personal Eintracht Frankfurt Fußball AG, Frankfurt am Main

09.30 – 10.00
Die NADA-Veröffentlichungspraxis in Österreich und der EuGH
Dr. Johannes Öhlböck LL.M., Rechtsanwalt, Wien

10.00 – 10.30
Diskussion

10.30 – 11.00
Kaffeepause

11.00 – 11.30
Die NADA-Veröffentlichungspraxis bei Schiedssprüchen in Deutschland und ihre datenschutzrechtliche Umsetzung
Prof. Dr. Rainer Cherkeh, Rechtsanwalt, Hannover

11.30 – 12.00
Verdachtsberichterstattung und Persönlichkeitsrechte
Simon Bergmann, Rechtsanwalt, Schertz/Bergmann, Berlin

12.00 – 12.30
Diskussion

anschl.: Lunchbuffet

13.30
Rahmenprogramm: Gondelfahrt im Wurlitzer Park

DVSR-Mitglieder erhalten in Kürze eine E-Mail mit einem Link für eine elektronische Anmeldung zur Tagung, bei der – wie gewohnt – die Buchungen für eine (Freitag auf Samstag) oder zwei Übernachtungen (Freitag bis Sonntag, ggf. mit Partnerin oder Partner) und eine Teilnahme am Rahmenprogramm verbindlich gebucht werden kann.

Nicht-Mitglieder, die an der Tagung teilnehmen möchten, wenden sich bitte per E-Mail an kontakt@vereinigung-sportrecht.de. Im Rahmen der verbleibenden Kapazitäten kann eine Teilnahme an der Tagung gegen eine Tagungsgebühr ermöglicht werden.

(aktualisiert am 21.07.2023)

Save The Date: DVSR-Jahrestagung 2023

Vorstand und Beirat der Deutschen Vereinigung für Sportrecht (DVSR) e.V. haben in ihrer Sitzung am 19. 12.2022 als Termin für die Jahrestagung 2023 den 6./7. Oktober 2023 in Wörlitz festgelegt. Das Generalthema für die Tagung soll im Februar 2023 bekanntgegeben werden.

Nachdem das Ringhotel Zum Stein (https://www.hotel-zum-stein.de) unsere Buchungsanfrage zwischenzeitlich bestätigt hat, bitten wir alle Mitglieder und Interessierten, den Termin vorzumerken.