Justizministerin Weidinger kommt zur DVSR-Jahrestagung 2023

Die Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt, Frau Franziska Weidinger, wird am 6. Oktober 2023 zur Eröffnung der DVSR-Jahrestagung nach Wörlitz in Sachsen-Anhalt kommen. Dort wird sie sich im Rahmen eines Grußwortes an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Tagung wenden. Dies bestätigte gestern die Landesregierung von Sachsen-Anhalt dem Vorstand der Deutschen Vereinigung für Sportrecht.

DVSR-Präsident Dr. Thomas Summerer: „Der Besuch von Frau Ministerin Weidinger auf unserer Tagung ist eine große Ehre für unsere Arbeitsgemeinschaft und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Für unser Sportrecht freut es mich sehr, dass die Landesregierung damit die Bedeutung unserer Materie und unserer Vereinigung deutlich unterstreicht.“

Die CDU-Politikerin Franziska Weidinger ist nach einer Justizkarriere als Richterin und Ministerialbeamtin seit September 2021 Ministerin im Kabinett von Ministerpräsident Reiner Haseloff.

Umfassende Würdigung für Dr. Jochen Fritzweiler

Unser Gründungsmitglied Dr. Jochen Fritzweiler, jahrzehntelanger Schriftleiter der Zeitschrift für Sport und Recht (SpuRt) und Mitherausgeber des Standardwerks zum Sportecht, dem Fritzweiler/Pfister/Summerer, Praxishandbuch Sportrecht, ist Mitte Juli 2023 bei einem tragischen Bergunfall ums Leben gekommen.

Im am 07.09.2023 erscheinenden Heft 5/2023 der SpuRt werden Persönlichkeit und Wirken von Jochen Fritzweiler umfassend gewürdigt. Zu Jochens Ehren und Gedenken veröffentlichen wir diese Texte vorab, um allen Sportrechtlerinnen und Sportrechtlern das Andenken an ihn zu erleichtern und auch virtuell dauerhaft an den außergewöhnlichen Sportrechtler zu erinnern.


Adieu Jochen!

Für viele Sportrechtlerinnen und Sportrechtler in Deutschland war Dr. Jochen Fritzweiler der erste persönliche Kontakt zu den bekannten Vertretern des Rechtsgebiets. Nachdem man die ersten Aufsätze und Entscheidungen in der SpuRt studiert hatte und der Wunsch gewachsen war, sich selbst mit einem Beitrag in die Materie einzubringen, stand ein Telefonat mit dem Schriftleiter der Zeitschrift an – ein Amt, das er über zwei Jahrzehnte innehatte. Dieser Kontakt konnte manchmal fordernd sein, so wie er es auch mit sich selbst war. Seine beruflichen und sportlichen Leistungen waren beeindruckend. So war es nicht verwunderlich, dass er gegenüber dem sportjuristischen Nachwuchs mit Nachdruck für ihre Beiträge das einforderte, was er für selbstverständlich hielt: die exakte Einhaltung der Zeichenvorgabe und – natürlich! – eine pünktliche Abgabe. Jochen war „von der alten Schule“. Bei aller Aufgeschlossenheit für Neues blieb er skeptisch gegenüber Trends, die vielleicht dem Zeitgeist geschuldet waren. Unvergessen sind für meinen Mann und mich seine – im Übrigen natürlich formvollendeten – Hochzeitsglückwünsche: Dass heutzutage „auch zwei Freunde heiraten können“, war ihm neu. Aber er beglückwünschte uns und freute sich mit uns über unser Glück. So war er: direkt und liebevoll zugleich.

Damit ist ein Punkt angesprochen, den auch die jungen Sportjuristen nach Telefonaten mit ihm einordnen lernen mussten: Hinter seiner etwas schnoddrigen urbayerischen Art, die sich mit dem österreichischen Einfluss durch seine Frau Mama auch sprachlich zu einer einzigartigen Kombination – seinem Markenzeichen – entwickelte, steckte eine große Herzlichkeit. Jochen war ein Menschenfreund. Freundschaft, Kameradschaft, Team: Das waren für Jochen keine Phrasen und Schlagworte, sondern ernst gemeinte Lebensinhalte. Sein Interesse an anderen Menschen war groß. Wer ihm gefiel, durfte sich über regelmäßigen Kontakt freuen. Aber er hatte auch Einzelkämpferqualitäten: So gerne er als Lehrer anderen das Skifahren beibrachte, so gerne war er auch allein in den Bergen unterwegs. Letzteres sollte ihm nun zum Verhängnis werden.

Im Juli ist Jochen Fritzweiler im Alter von 82 Jahren viel zu früh von uns gegangen. Sein Tod reißt nicht nur fachlich eine tiefe Lücke in die Gemeinschaft der deutschen und internationalen Sportrechtlerinnen und Sportrechtler, sondern berührt auch die Herzen: Jochen war einzigartig mit seinen Ecken und Kanten, aber auf seine Weise auch einzigartig herzlich. Sein sportrechtliches Wirken beleuchtet Dr. Thomas Summerer gleich auf der nächsten Seite. Es macht mich sehr traurig, dass er seinen Plan, mir noch das Skifahren beizubringen, nicht mehr verwirklichen kann. Auch wenn ich befürchte, dass seine sportliche Erfolgskurve in diesem speziellen Fall – bedingt durch die Eigenheiten des Schülers – einen jähen Knick erlitten hätte, würde ich doch viel dafür geben, diesen Bergunterricht mit ihm noch einmal erleben zu dürfen.

Wir werden Dich sehr vermissen. Ruhe in Frieden, lieber Jochen!

Prof. Dr. Jan F. Orth LL.M. (UT), Köln

(Erscheint als Editorial des SpuRt-Heftes 5/2023, SpuRt 2023, 344)


In memoriam Jochen Fritzweiler

Jochen Fritzweiler ist Mitte Juli 2023 bei einer Bergwanderung in den Chiemgauer Alpen tödlich verunglückt, nur wenige Wochen vor Vollendung seines 83. Lebensjahres. Unser tiefes Mitgefühl gilt seiner Familie.

Fritzweiler war einer der Gründungsväter des Sportrechts. Vor mir liegt seine Dissertation aus dem Jahr 1978 über das Thema „Haftung bei Sportunfällen“, systematisch untergliedert in „Haftung des Sportlers“, „Haftung von Sportveranstaltern, Sportlehrern, Schulen, Lift- und Bergbahnunternehmern“ und „Beweisführung im Sportunfallprozess“. Das war bereits vier Jahre vor Gründung des Konstanzer Arbeitskreises, der vergangenes Jahr sein 40-jähriges Jubiläum feierte, bei dem Fritzweiler natürlich in der ersten Reihe saß. Den „Grüneberg“, der seinerzeit freilich nicht einmal so hieß, gab es damals übrigens erst in der 37. Auflage.

Während einiger Jahre als Stadtrat für die CSU baute er in seiner Heimatstadt Burghausen eine angesehene Anwaltspraxis mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht und Sportrecht auf und betrieb diese bis vor wenigen Jahren mit großem Erfolg.

Schon in frühen Jahren erkannte Fritzweiler das Entwicklungspotenzial des Sportrechts: So setzte er 1994 die entscheidenden Impulse für eine eigene Fachzeitschrift, die SpuRt, im Verlag C.H. Beck, die schon nach wenigen Jahren eine breite Stammleserschaft nicht nur in Deutschland, sondern auch in Österreich und der Schweiz fand, jetzt im 30. Jahrgang. 23 Jahre lang war Fritzweiler deren Schriftleiter, bevor er den Stab an Jan Orth übergab.
Gleichzeitig forcierte Fritzweiler zusammen mit dem Verfasser dieses Nachrufs bei demselben Verlag ein Buchprojekt, für das die beiden Bernhard Pfister, der den ersten Lehrstuhl für Sportrecht an der Universität Bayreuth innehatte, als Mitherausgeber und Autor gewinnen konnten; es erschien in erster Auflage 1998 als „Praxishandbuch Sportrecht“; bis heute folgten drei weitere Auflagen, die den Anspruch erheben, das Sportrecht systematisch in seiner Gesamtheit abzubilden. Dort kommentierte Fritzweiler mit bewundernswerter Detailkenntnis die Schnittstellen des Sports zum Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie zum Arbeits- und zum Haftungsrecht.

Um auch die Internationalisierung des Sportrechts voranzubringen, gründete Fritzweiler 2003 die International Sport Lawyers Association ISLA, aus der ein grenzüberschreitendes Netzwerk von Sportanwälten entstand, und fungierte bis 2020 als deren Präsident, bevor ihm Anne Jakob nachfolgte. Gerade auch der Austausch mit den österreichischen Kolleginnen und Kollegen lag ihm am Herzen.

Auch im Ruhestand gönnte sich Fritzweiler nur wenig Ruhe. Als Schiedsrichter wirkte er am Deutschen Sportschiedsgericht der DIS. Im Ständigen Schiedsgericht des Deutschen Motorsport-Bundes, in dem er den Vorsitz innehatte, haben wir zusammen einige brisante Fälle entschieden. Vom Internationalen Rodelverband wurde er noch vor einem Jahr zum Ethik-Beauftragten ernannt.

Bis zuletzt erfreute sich Fritzweiler bester Gesundheit und einer erstaunlichen Kondition, die er auf dem Tennis- und Golfplatz und als staatlich geprüfter Skilehrer auf der Skipiste unter Beweis stellte. Daneben verfügte er über eine urbayerische Mischung aus Selbstbewusstsein, Standfestigkeit, Geselligkeit und Humor. Noch vor Kurzem sagte er mir, Alter spiele keine Rolle, seine Mutter sei ja 100 Jahre alt geworden. Dies zu erreichen, war ihm leider nicht mehr vergönnt.

Jochen Fritzweiler war eine einzigartige Persönlichkeit. Wir werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren.

Dr. Thomas Summerer, München,
im Namen der Mitherausgeber der SpuRt,
im Namen des Vorstands und Beirats der Deutschen Vereinigung für Sportrecht e.V. und
im Namen der Arbeitsgemeinschaft Sportrecht im DAV

(Erscheint als Nachruf im SpuRt-Heft 5/2023, SpuRt 2023, 345)

Jahrestagung 2023 ausgebucht

Die DVSR-Jahrestagung 2023 ist ausgebucht. Vorstand und Beirat der Deutschen Vereinigung für Sportrecht freuen sich sehr über die sehr große Resonanz auf Einladung und Programm der 2023er Tagung am 6. und 7. Oktober im sachsen-anhaltischen Wörlitz mit dem Generalthema Datenschutz im Sport und Persönlichkeitsrechte. Mit Stand heute sind alle für die DVSR reservierten Zimmer im Tagungshotel durch Buchungen vergeben.

Interessentinnen und Interessenten, insbesondere aus dem Kreis unserer Mitglieder, nehmen wir gerne per E-Mail an kontakt@vereinigung-sportrecht.de in eine Warteliste auf, die wir bedienen können, falls es zu Stornierungen kommt oder sich weitere Kapazitäten im auch an diesem Tagungswochenende ausgebuchten Tagungshotel ergeben.

Eine Teilnahme am Tagungsprogramm mit selbst gewählter Unterkunft außerhalb des Tagungshotels ist weiterhin möglich. Wer an einer solchen Lösung interessiert ist, wird gebeten, sich ebenfalls per E-Mail zu melden.

Die DVSR trauert um Dr. Jochen Fritzweiler

Mit großer Bestürzung und Anteilnahme geben wir bekannt, dass unser Gründungsmitglied Dr. Jochen Fritzweiler im Alter von 82 Jahren tödlich verunglückt ist. Jochen war ein Pionier des Sportrechts und eine große Persönlichkeit. Als führender Sportrechtler gab er wertvolle Impulse für unsere Tagungen. Alle unsere Mitglieder kannten ihn vor allem als Mitherausgeber der SpuRt und des Praxishandbuchs Sportrecht. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Ein ausführlicher Nachruf wird in der nächsten SpuRt erscheinen.

Dr. Thomas Summerer für Vorstand und Beirat der Deutschen Vereinigung für Sportrecht

Anmeldung zur Jahrestagung 2023 nun möglich

Ab sofort und zunächst bis zum 15. August 2023 (nunmehr verlängert bis zum 15. September 2023) ist die Anmeldung zu unserer DVSR-Jahrestagung 2023 mit dem Generalthema Datenschutz im Sport und Persönlichkeitsrechte am 6. und 7. Oktober 2023 in Wörlitz möglich. Das Tagungsprogramm findet sich auf dieser Webseite oder hier zum Download als pdf.

Unsere Mitglieder haben in diesen Tagen eine E-Mail mit einem Link für die elektronische Anmeldung erhalten. Mitglieder, die eine solche E-Mail nicht erhalten haben, und alle anderen Interessierten, die an der Tagung teilnehmen möchten, werden um eine kurze Kontaktaufnahme über kontakt@vereinigung-sportrecht.de gebeten.

Die Tagung findet im Ringhotel Zum Stein in Wörlitz statt.

Programm der DVSR-Jahrestagung 2023

Die Jahrestagung 2023 der Deutschen Vereinigung für Sportrecht findet – wie bereits angekündigt – am Freitag, 6./7. Oktober 2023, in Wörlitz (Sachsen-Anhalt) mit dem Generalthema

Datenschutz im Sport und Persönlichkeitsrechte

statt. Es ist das folgende Programm vorgesehen:

Freitag, 6. Oktober 2023

Ab 12.00:
Eintreffen im Hotel „Zum Stein“, Erdmannsdorffstr. 228, 06785 Oranienbaum-Wörlitz

14.00 – 14.15
Begrüßung durch den Präsidenten Dr. Thomas Summerer

14.15 – 15.00
Das Datenschutzrecht für die Arbeit im Verein und Verband
Nico Winter, LL.M., Rechtsanwalt Dentons, Düsseldorf

15.00 – 15.30
Diskussion

15.30 – 16.00
Kaffeepause

16.00 – 16.30
Talent Scouting und Bußgeldgefahr
Dr. Raphael Rohrmoser, Rechtsanwalt AdvoAdvice, Berlin

16.30 – 17.15
Die Sanktionen der Aufsichtsbehörden und Rechtsmittel
Prof. Niko Härting, Rechtsanwalt, Berlin

17.15 – 17.30
Diskussion

17.30 – 18.30
Mitgliederversammlung

18:30 – 19:15
SpuRt-Herausgeber-Sitzung auf Einladung des Verlags C.H. Beck

 ab 19.30
Festliches Abendessen im Hotel

Samstag, 7. Oktober 2023

09.00 – 09.30
Datenerhebung und Datenaustauch im Profi-Fußball
Özkan Bal, LL.M., Bereichsleiter Recht und Personal Eintracht Frankfurt Fußball AG, Frankfurt am Main

09.30 – 10.00
Die NADA-Veröffentlichungspraxis in Österreich und der EuGH
Dr. Johannes Öhlböck LL.M., Rechtsanwalt, Wien

10.00 – 10.30
Diskussion

10.30 – 11.00
Kaffeepause

11.00 – 11.30
Die NADA-Veröffentlichungspraxis bei Schiedssprüchen in Deutschland und ihre datenschutzrechtliche Umsetzung
Prof. Dr. Rainer Cherkeh, Rechtsanwalt, Hannover

11.30 – 12.00
Verdachtsberichterstattung und Persönlichkeitsrechte
Simon Bergmann, Rechtsanwalt, Schertz/Bergmann, Berlin

12.00 – 12.30
Diskussion

anschl.: Lunchbuffet

13.30
Rahmenprogramm: Gondelfahrt im Wurlitzer Park

DVSR-Mitglieder erhalten in Kürze eine E-Mail mit einem Link für eine elektronische Anmeldung zur Tagung, bei der – wie gewohnt – die Buchungen für eine (Freitag auf Samstag) oder zwei Übernachtungen (Freitag bis Sonntag, ggf. mit Partnerin oder Partner) und eine Teilnahme am Rahmenprogramm verbindlich gebucht werden kann.

Nicht-Mitglieder, die an der Tagung teilnehmen möchten, wenden sich bitte per E-Mail an kontakt@vereinigung-sportrecht.de. Im Rahmen der verbleibenden Kapazitäten kann eine Teilnahme an der Tagung gegen eine Tagungsgebühr ermöglicht werden.

(aktualisiert am 21.07.2023)

Save The Date: DVSR-Jahrestagung 2023

Vorstand und Beirat der Deutschen Vereinigung für Sportrecht (DVSR) e.V. haben in ihrer Sitzung am 19. 12.2022 als Termin für die Jahrestagung 2023 den 6./7. Oktober 2023 in Wörlitz festgelegt. Das Generalthema für die Tagung soll im Februar 2023 bekanntgegeben werden.

Nachdem das Ringhotel Zum Stein (https://www.hotel-zum-stein.de) unsere Buchungsanfrage zwischenzeitlich bestätigt hat, bitten wir alle Mitglieder und Interessierten, den Termin vorzumerken.

Programm der Jubiläumstagung steht fest

Der Vorstand unseres Vereins hat das endgültige Programm unserer Jubiläumstagung zum 40-jährigen Bestehen der Deutschen Vereinigung für Sportrecht – des Konstanzer Arbeitskreises für deutsches und internationales Sportrecht – festgelegt. Wir freuen uns, in unser Gründungshotel am 21. und 22. Oktober 2022 nach Konstanz am Bodensee einladen zu können. Das Generalthema lautet „40 Jahre deutsches und internationales Sportrecht – Rückblick und Ausblick“. Wir freuen uns auf namhafte Referenten und insbesondere auf den Besuch des Präsidenten des Deutschen Olympischen Sportbundes, der mit seinem Erscheinen und Vortrag das 40-jährige Engagement des Arbeitskreises für Sport und Sportrecht würdigen wird.

Jubiläumstagung

am 21./22. Oktober 2022 in Konstanz am Bodensee 

Generalthema:
40 Jahre deutsches und internationales Sportrecht – Rückblick und Ausblick

Freitag, 21. Oktober 2022

ab 12.00 Uhr:
Eintreffen im Steigenberger Inselhotel, Auf der Insel 1, 78462 Konstanz

14.00 – 14.15 Uhr:
Begrüßung durch den Präsidenten Dr. Thomas Summerer

14.15 – 15.00 Uhr:
Brennpunkte des Sports und Sportrechts (Thomas Weikert, Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes, Rechtsanwalt, Limburg an der Lahn)

15.00 – 15.30 Uhr: Diskussion

15.30 – 16.00 Uhr: Kaffeepause

16.00 – 16.45 Uhr:
Der Sport und das deutsche Grundgesetz (Prof. Dr. Udo Steiner, Richter des BVerfG a.D., Regensburg)

16.45 – 17.15 Uhr: Diskussion

17.15 – 17.30 Uhr:
Die Olympischen Winterspiele in Peking – ein Erlebnisbericht (Dr. Christian Krähe, Rechtsanwalt, Ehrenpräsident DVSR, Konstanz)

17.30 – 19.00: Mitgliederversammlung

ab 19.15 Uhr: Abendessen im Inselhotel

Samstag, 22. Oktober 2022

09.00 – 09.45 Uhr:
Der Sport im Spiegel des Europäischen Gerichtshofs (Prof. Dr. Rudolf Streinz, München)

09.45 – 10.15 Uhr: Diskussion

10.15 – 10.30 Uhr: Kaffeepause

10.30 – 11.15 Uhr:
Konkurrenzwettbewerbe – Das Ein-Platz-Prinzip auf dem Abstellgleis? (Prof. Dr. Peter W. Heermann LL.M., Universität Bayreuth)

11.15 – 12.00 Uhr:
Der Internationale Sportgerichtshof CAS – eine Erfolgsgeschichte? (Rechtsanwalt Dr. Stephan Netzle LL.M., TIMES Attorneys AG, Zürich)

12.00 – 12.30 Uhr: Diskussion

ab 12.30 Uhr: Mittagessen 

ab 14:30 Uhr: Rahmenprogramm und Ende der Tagung
(Schifffahrt nach Meersburg mit Stadtführung oder Besuch der Dahlienblüte auf der Insel Mainau)

Unsere Mitglieder haben die Anmeldeunterlagen zur Tagung auf dem üblichen Weg erhalten. Nichtmitglieder können unter weiteren Bedingungen teilnehmen. Auskünfte hierzu erteilt unser Geschäftsführer Peter W. Radermacher. Anmeldefrist ist der 15. August 2022.
(Aktualisiert am 19.07.2022)

Erklärung des Vorstands und Beirats der DVSR zum Ausschluss russischer Mannschaften und Sportler vom internationalen Sport

Russland im Fadenkreuz des Internationalen Sportrechts

Russlands Präsident führt einen grauenhaften Angriffskrieg gegen die Ukraine. Spätestens in diesen Tagen muss jedem Sportromantiker klargeworden sein, dass Politik und Sport nicht trennbar sind. Sportlicher Erfolg gilt als Zeichen nationaler Stärke und Überlegenheit. Deshalb stellt sich die Frage, welchen Beitrag der Sport und das Sportrecht leisten können, um dem Krieg zu begegnen und für mehr Frieden in Europa zu sorgen. 

Die völkerverbindende Kraft des Sports ist gefragter denn je. Der Sport muss einem lupenreinen Diktator die Stirn bieten. IOC, FIFA und UEFA, in letzter Minute auch noch das IPC, haben mit dem Ausschluss russischer Mannschaften und Sportler ein mutiges und wegweisendes Zeichen gesetzt. Weitere Sportverbände folgen. Auch die Athletenvereinigung Athleten Deutschland e.V. hat einen vollständigen Ausschluss Russlands und Belarus aus der Welt des internationalen Sports gefordert. 

Das internationale Sportrecht ist für solche Krisenfälle nicht gut vorbereitet. Gegen Krieg führende Staaten und deren Sportverbände gibt es keine ausdrücklichen Sanktionstatbestände. Generalklauseln helfen nur bedingt. Bedauerlicher Weise haben die Sportverbände nach der Annexion der Krim ihre Statuten nicht „nachgerüstet“. Allerdings ist den Regelwerken immanent, dass nationale Sportverbände „ihr Land“ vertreten. Art. 4 Nr. 2 FIFA-Statuten erlaubt der FIFA, von dem selbst auferlegten Gebot politischer Neutralität in Belangen abzuweichen, die mit dem satzungsmäßigen Zweck zusammenhängen. Wird nun die Rechtmäßigkeit einer Sanktion vor Gericht angegriffen, dürfen etwaige Lücken in den Statuten dem CAS aber nicht als juristisches Feigenblatt dienen, um die verhängten Sanktionen gegen Russland zu revidieren. Denn nach herrschender Doktrin im internationalen Sportrecht ist anerkannt, dass Ausschlüsse aus einem Verein oder Verband aus wichtigem Grund auch dann zulässig sind, wenn diese Sanktion nicht in der Satzung steht.

Deshalb steht die Deutsche Vereinigung für Sportrecht voll und ganz hinter den bisher verhängten Sanktionen. Sie hält die Ausschlüsse von russischen Mannschaften, Funktionären, Athletinnen und Athleten, jedenfalls für die Dauer des Kriegs, für rechtmäßig, ja geboten. Frieden, Freiheit von Diskriminierung und Fair Play sind die höchsten Werte des Sports. Sie werden von Russlands Regierung jedoch mit Füßen getreten. Diese Werte sind die Geschäftsgrundlage für jeden sportlichen Wettkampf. Wer sich nicht daran hält, darf nicht mitspielen, auch wenn es bedauerlicher Weise „unschuldige“ Athletinnen und Athleten treffen mag. Diese Grundlage ist mit dem Einmarsch der russischen Truppen weggefallen. 

Dies ist wohl weltweiter Konsens, was sich nicht zuletzt in der UN-Resolution widerspiegelt, mit der 141 Länder die russische Invasion verurteilt haben. Die Ächtung Russlands durch den Weltsport dürfte schließlich auch durch das Völkerrecht gedeckt sein. Russland verstößt eklatant gegen das Gewalt- und Interventionsverbot nach Art. 2 Abs. 4 der UN-Charta. Sanktionen sind Nothilfe für die Ukraine. Den Menschen dort gilt unsere uneingeschränkte Anteilnahme.

8. März 2022

Dr. Thomas Summerer
Präsident der Deutschen Vereinigung für Sportrecht e. V. (DVSR)

Neuer Termin für die Jahrestagung 2022

Aufgrund des anhaltenden Infektionsgeschehens mit all seinen Unwägbarkeiten und gesundheitlichen Risiken, die nach wie vor auch noch im Frühjahr 2022 eine verantwortungsvolle Planung einer Tagung in Präsenz erschweren, haben Vorstand und Beirat nach eingehender Diskussion beschlossen, auf eine zusätzliche Tagung im Frühjahr zu verzichten und in diesem Jahr nur die Jubiläumstagung im Herbst durchzuführen. Diese wird am 21. und 22. Oktober 2022 in demselben Hotel stattfinden, in dem bereits die Gründung im Jahr 1982 stattfand, nämlich im Steigenberger Inselhotel in Konstanz am Bodensee. Namhafte Referenten werden einen Bogen spannen über 40 Jahre Sportrecht.

Einzelheiten folgen in Kürze.