Programm der Jubiläumstagung steht fest

Der Vorstand unseres Vereins hat das endgültige Programm unserer Jubiläumstagung zum 40-jährigen Bestehen der Deutschen Vereinigung für Sportrecht – des Konstanzer Arbeitskreises für deutsches und internationales Sportrecht – festgelegt. Wir freuen uns, in unser Gründungshotel am 21. und 22. Oktober 2022 nach Konstanz am Bodensee einladen zu können. Das Generalthema lautet „40 Jahre deutsches und internationales Sportrecht – Rückblick und Ausblick“. Wir freuen uns auf namhafte Referenten und insbesondere auf den Besuch des Präsidenten des Deutschen Olympischen Sportbundes, der mit seinem Erscheinen und Vortrag das 40-jährige Engagement des Arbeitskreises für Sport und Sportrecht würdigen wird.

Jubiläumstagung

am 21./22. Oktober 2022 in Konstanz am Bodensee 

Generalthema:
40 Jahre deutsches und internationales Sportrecht – Rückblick und Ausblick

Freitag, 21. Oktober 2022

ab 12.00 Uhr:
Eintreffen im Steigenberger Inselhotel, Auf der Insel 1, 78462 Konstanz

14.00 – 14.15 Uhr:
Begrüßung durch den Präsidenten Dr. Thomas Summerer

14.15 – 15.00 Uhr:
Brennpunkte des Sports und Sportrechts (Thomas Weikert, Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes, Rechtsanwalt, Limburg an der Lahn)

15.00 – 15.30 Uhr: Diskussion

15.30 – 16.00 Uhr: Kaffeepause

16.00 – 16.45 Uhr:
Der Sport und das deutsche Grundgesetz (Prof. Dr. Udo Steiner, Richter des BVerfG a.D., Regensburg)

16.45 – 17.15 Uhr: Diskussion

17.15 – 17.30 Uhr:
Die Olympischen Winterspiele in Peking – ein Erlebnisbericht (Dr. Christian Krähe, Rechtsanwalt, Ehrenpräsident DVSR, Konstanz)

17.30 – 19.00: Mitgliederversammlung

ab 19.15 Uhr: Abendessen im Inselhotel

Samstag, 22. Oktober 2022

09.00 – 09.45 Uhr:
Der Sport im Spiegel des Europäischen Gerichtshofs (Prof. Dr. Rudolf Streinz, München)

09.45 – 10.15 Uhr: Diskussion

10.15 – 10.30 Uhr: Kaffeepause

10.30 – 11.15 Uhr:
Konkurrenzwettbewerbe – Das Ein-Platz-Prinzip auf dem Abstellgleis? (Prof. Dr. Peter W. Heermann LL.M., Universität Bayreuth)

11.15 – 12.00 Uhr:
Der Internationale Sportgerichtshof CAS – eine Erfolgsgeschichte? (Rechtsanwalt Dr. Stephan Netzle LL.M., TIMES Attorneys AG, Zürich)

12.00 – 12.30 Uhr: Diskussion

ab 12.30 Uhr: Mittagessen 

ab 14:30 Uhr: Rahmenprogramm und Ende der Tagung
(Schifffahrt nach Meersburg mit Stadtführung oder Besuch der Dahlienblüte auf der Insel Mainau)

Unsere Mitglieder haben die Anmeldeunterlagen zur Tagung auf dem üblichen Weg erhalten. Nichtmitglieder können unter weiteren Bedingungen teilnehmen. Auskünfte hierzu erteilt unser Geschäftsführer Peter W. Radermacher. Anmeldefrist ist der 15. August 2022.
(Aktualisiert am 19.07.2022)

Erklärung des Vorstands und Beirats der DVSR zum Ausschluss russischer Mannschaften und Sportler vom internationalen Sport

Russland im Fadenkreuz des Internationalen Sportrechts

Russlands Präsident führt einen grauenhaften Angriffskrieg gegen die Ukraine. Spätestens in diesen Tagen muss jedem Sportromantiker klargeworden sein, dass Politik und Sport nicht trennbar sind. Sportlicher Erfolg gilt als Zeichen nationaler Stärke und Überlegenheit. Deshalb stellt sich die Frage, welchen Beitrag der Sport und das Sportrecht leisten können, um dem Krieg zu begegnen und für mehr Frieden in Europa zu sorgen. 

Die völkerverbindende Kraft des Sports ist gefragter denn je. Der Sport muss einem lupenreinen Diktator die Stirn bieten. IOC, FIFA und UEFA, in letzter Minute auch noch das IPC, haben mit dem Ausschluss russischer Mannschaften und Sportler ein mutiges und wegweisendes Zeichen gesetzt. Weitere Sportverbände folgen. Auch die Athletenvereinigung Athleten Deutschland e.V. hat einen vollständigen Ausschluss Russlands und Belarus aus der Welt des internationalen Sports gefordert. 

Das internationale Sportrecht ist für solche Krisenfälle nicht gut vorbereitet. Gegen Krieg führende Staaten und deren Sportverbände gibt es keine ausdrücklichen Sanktionstatbestände. Generalklauseln helfen nur bedingt. Bedauerlicher Weise haben die Sportverbände nach der Annexion der Krim ihre Statuten nicht „nachgerüstet“. Allerdings ist den Regelwerken immanent, dass nationale Sportverbände „ihr Land“ vertreten. Art. 4 Nr. 2 FIFA-Statuten erlaubt der FIFA, von dem selbst auferlegten Gebot politischer Neutralität in Belangen abzuweichen, die mit dem satzungsmäßigen Zweck zusammenhängen. Wird nun die Rechtmäßigkeit einer Sanktion vor Gericht angegriffen, dürfen etwaige Lücken in den Statuten dem CAS aber nicht als juristisches Feigenblatt dienen, um die verhängten Sanktionen gegen Russland zu revidieren. Denn nach herrschender Doktrin im internationalen Sportrecht ist anerkannt, dass Ausschlüsse aus einem Verein oder Verband aus wichtigem Grund auch dann zulässig sind, wenn diese Sanktion nicht in der Satzung steht.

Deshalb steht die Deutsche Vereinigung für Sportrecht voll und ganz hinter den bisher verhängten Sanktionen. Sie hält die Ausschlüsse von russischen Mannschaften, Funktionären, Athletinnen und Athleten, jedenfalls für die Dauer des Kriegs, für rechtmäßig, ja geboten. Frieden, Freiheit von Diskriminierung und Fair Play sind die höchsten Werte des Sports. Sie werden von Russlands Regierung jedoch mit Füßen getreten. Diese Werte sind die Geschäftsgrundlage für jeden sportlichen Wettkampf. Wer sich nicht daran hält, darf nicht mitspielen, auch wenn es bedauerlicher Weise „unschuldige“ Athletinnen und Athleten treffen mag. Diese Grundlage ist mit dem Einmarsch der russischen Truppen weggefallen. 

Dies ist wohl weltweiter Konsens, was sich nicht zuletzt in der UN-Resolution widerspiegelt, mit der 141 Länder die russische Invasion verurteilt haben. Die Ächtung Russlands durch den Weltsport dürfte schließlich auch durch das Völkerrecht gedeckt sein. Russland verstößt eklatant gegen das Gewalt- und Interventionsverbot nach Art. 2 Abs. 4 der UN-Charta. Sanktionen sind Nothilfe für die Ukraine. Den Menschen dort gilt unsere uneingeschränkte Anteilnahme.

8. März 2022

Dr. Thomas Summerer
Präsident der Deutschen Vereinigung für Sportrecht e. V. (DVSR)

Neuer Termin für die Jahrestagung 2022

Aufgrund des anhaltenden Infektionsgeschehens mit all seinen Unwägbarkeiten und gesundheitlichen Risiken, die nach wie vor auch noch im Frühjahr 2022 eine verantwortungsvolle Planung einer Tagung in Präsenz erschweren, haben Vorstand und Beirat nach eingehender Diskussion beschlossen, auf eine zusätzliche Tagung im Frühjahr zu verzichten und in diesem Jahr nur die Jubiläumstagung im Herbst durchzuführen. Diese wird am 21. und 22. Oktober 2022 in demselben Hotel stattfinden, in dem bereits die Gründung im Jahr 1982 stattfand, nämlich im Steigenberger Inselhotel in Konstanz am Bodensee. Namhafte Referenten werden einen Bogen spannen über 40 Jahre Sportrecht.

Einzelheiten folgen in Kürze.  

Vorläufige Termine für die Jahrestagungen 2022

Vorstand und Beirat der DVSR haben in ihrer heutigen Sitzung in Taufkirchen die vorläufigen Termine für die DVSR-Jahrestagungen im Jahr 2022 festgelegt. Im Jahr des 40. Jubiläums des Konstanzer Arbeitskreises, der später in die Deutsche Vereinigung für Sportrecht umbenannt wurde, soll es wieder eine Frühjahrs- und eine Herbsttagung geben. Die Frühjahrstagung 2022 soll am 20./21. Mai 2022 am Bodensee, am Ort der Gründung des Arbeitskreises, stattfinden. Die Herbsttagung dieses Jahres ist für 7./8. Oktober 2022 in Berlin geplant. Die definitiven Termine und Konditionen sowie die Generalthemen und Referate werden rechtzeitig bekannt gegeben.

DVSR-Jahrestagung 2021 in Taufkirchen, Kreis München

Nach dem pandemiebedingten Ausfall der Jahrestagung im vergangenen Jahr freuen wir uns sehr, unsere Mitglieder nunmehr zur DVSR-Jahrestagung 2021 in Taufkirchen (Landkreis München) am Freitag, Samstag, 22./23. Oktober 2021 in den Limmerhof, Münchner Str. 43, 82024 Taufkirchen, einladen zu können. Anmeldungen sind ab sofort und bis zum 15.09.2021 möglich. Nichtmitglieder, die an einer Teilnahme Interesse haben, wenden sich bitte per E-Mail an unsere Geschäftsstelle. Unsere Mitglieder haben die Einladung bereits via E-Mail erhalten.

Generalthema: Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Sportrecht
Termin: Freitag, Samstag, 22./23. Oktober 2021
Tagungshotel: Limmerhof, Münchner Str. 43, 82024 Taufkirchen
Tel.: 089-614320
I-Net:  www.limmerhof.de


Tagungsprogramm

Freitag
22.10.2021

ab 12:00 Uhr Eintreffen im Tagungshotel „Limmerhof“ Münchner Str. 43, 82024 Taufkirchen, Kreis München, Tel.: 089-614320
14:00 Uhr –
14:15 Uhr
 Eröffnung der Tagung, Begrüßung durch den Präsidenten Dr. Thomas Summerer
14:15 Uhr –
15:00 Uhr
 Referat Prof. Dr. Jan F. Orth, LL.M.,  Universität zu Köln zum Thema: „Vereins- und verbandsrechtliche Auswirkungen auf den Amateur- und Profifußball“
15:00 Uhr –
15:30 Uhr
 Diskussion
15:30 Uhr –
15:45 Uhr
 Kaffeepause
15:45 Uhr –
16:15 Uhr
 Referat Prof. Dr. Martin Gutzeit, Universität Gießen zum Thema: „Arbeitsrechtliche Auswirkungen“
16:15 Uhr –
16.45 Uhr
 Diskussion
17.00 Uhr –
18:15 Uhr
 Mitgliederversammlung der DVSR mit folgender Tagungsordnung:
1. Bericht des Präsidenten
2. Bericht des Schatzmeisters
3. Entlastung des Schatzmeisters
4 Entlastung des Vorstands und des Beirats
5. Planung der Tagung 2022 
ab 18:15 Uhr –
19.00 Uhr 
 SpuRt-Herausgeberkonferenz auf Einladung des Verlags
ab 19.15 Uhr  Abendessen
Samstag, 23.10.2021
 
08:00 Uhr –
08:45 Uhr
 Frühstück im Hotel
09:00 Uhr Eröffnung des zweiten Tagungstages
09:00 Uhr –
09:30 Uhr
 Referat  Prof. Dr. Ulrich Haas, Universität Zürich zum Thema: „Gesellschafts- und insolvenzrechtliche Auswirkungen“
09:30 Uhr –
10:00 Uhr
 Diskussion
10:00 Uhr –
10:30 Uhr
 Kaffeepause
10:30 Uhr –
11:00 Uhr
 Referat RA Dr. Thomas Summerer, München zum Thema: „Schuld- und medienrechtliche Auswirkungen“
11:00 Uhr –
11:30 Uhr
 Referat Prof. Dr. Lena Rudkowski, Universität Gießen zum Thema: „COVID-19 als Risiko in der Versicherung von Sportveranstaltungen“
11:30 Uhr –
12:15 Uhr
 Diskussion
ab 12:30 Uhr gemeinsames Mittagessen (finger food)
ca. 15.30 Uhr Rahmenprogramm: Führung durch die Allianz-Arena (60 Minuten), sofern das Heimspiel des FC Bayern München gegen TSG Hoffenheim nicht an diesem Tag terminiert wird. Alternativ: Besuch des FC Bayern Museums in der Allianz-Arena.
   

Jahrestagung 2020 in Wörlitz abgesagt

Durch einstimmigen Beschluss des Vorstands und des Beirats der DVSR ist die Jahrestagung 2020 im September 2020 in Wörlitz abgesagt worden. „Leider ist eine wegen der Pandemielage die Durchführung einer Präsenzveranstaltung momentan nicht möglich“, hieß es von DVSR-Präsident Dr. Thomas Summerer, der insbesondere auf die Verantwortung für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer und die Vortragenden erinnerte.

Vorstand und Beirat werden zu Beginn des Jahres 2021 über einen Ersatztermin beraten.

Termin für die Jahrestagung 2020 festgelegt

Vorstand und Beirat der DVSR für Sportrecht haben in ihrer letzten Sitzung in München den Termin für die Tagung der Vereinigung im laufenden Jahr festgelegt. Die traditionsreiche Veranstaltung mit umfassender Expertise und Input zum Sportrecht findet vom 9. auf den 10. Oktober 2020 in Wörlitz im Ringhotel zum Stein statt.